Marder und Siebenschläfer

Hören Sie nachts auf dem Dachboden oder am Dach ein lautes Poltern, dann könnte es ein Marder oder Siebenschläfer sein. Der Marder unterliegt dem Jagdgesetz und darf während der Schonzeit nicht gefangen oder getötet werden.

 

 

Schädlingsbekämpfung Hofmann Oedheim Siebenschläfer

Der Siebenschläfer steht unter dem Bundesnaturschutzgesetz und darf nicht getötet werden. Beide Arten können mit Abwehrmaßnahmen von Gebäuden ferngehalten werden. Der Fang sollte ausschließlich dem Schädlingsbekämpfer mit Lebendfangfallen überlassen werden.